Datenschutzbestimmungen der Venitas GmbH
Für uns ist der
Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen, daher
messen wir dem Datenschutz eine große Bedeutung bei. Erhebung, Nutzung
und Verbreitung Ihrer Daten erfolgt natürlich unter Beachtung der
bestehenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die
Datenschutzrichtlinien informieren Sie detailiert darüber, wie die
Venitas GmbH Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und speichert.
Die
nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Nutzung aller
Venitas-Webseiten. Alle Webseiten die von der Venitas GmbH betrieben
werden (Hauptseiten unter www.venitas.de sowie alle individuellen
Gedenkseiten auf Unterdomains oder anderen von der Venitas GmbH
betrieben Domains) werden nachfolgend zusammenfassend
„Venitas-Webseiten“ genannt.
1. Personenbezogene Daten
Die
Venitas GmbH erhebt im Rahmen der Registrierung als Nutzer oder als
Betreiber einer Gedenkseite personenbezogene Daten und nutzt diese für
die Durchführung der Dienste auf Venitas-Webseiten. Darunter fallen der
Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse und
Geburtstagsdaten.
Daten Dritter:
Beim Anlegen einer Gedenkseite
speichert die Venitas GmbH zudem Daten eines verstorbenen Dritten.
Darunter fallen Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Todesdatum sowie
Geburtsort.
2. Veröffentlichung der Daten.
Auf den
Venitas-Webseiten werden von allen Nutzern nur Vorname, Nachname,
Benutzername sowie die E-Mail Adresse veröffentlicht.
Von den
verstorbenen Dritten auf Gedenkseiten werden Vorname, Nachname,
Geburtsort, Geburtstag und Todestag veröffentlicht.
Betreiber einer
Gedenkseite haben allerdings die Möglichkeit für diese Seite einen
Passwortschutz einzurichten. Damit ist die Seite öffentlich nicht mehr
zugänglich. Öffentliche Seiten können sowohl von registrierten als auch
von nicht registrierten Nutzern besucht werden.
3.
Datenweitergabe
Personenbezogene Daten, die bei der Registrierung
als Nutzer oder beim Anlegen einer Gedenkseite von der Venitas GmbH
gespeichert werden, werden weder zu Werbezwecken oder sonstigen Zwecken
an Dritte weiter gegeben. Eine Ausnahme davon bildet die Herausgabe der
Daten aufgrund von Ermittlungs- und Strafverfolgungsverfahren.
4.
Auffinden von Personen über interne Suche und externe Suchmaschinen.
Über
die interne Suche auf Venitas-Webseiten werden alle Seiten gefunden.
Passwortgeschütze Seiten werden zwar gefunden, können aber nur mittels
eines Passworts geöffnet werden.
Über externe Suchmaschinen können
ebenfalls alle Seiten gefunden werden. Für die passwortgeschützen Seiten
gilt obiges.
5. Status der Gedenkseiten
Die
Grundeinstellung beim Anlegen neuer Gedenkseite ist öffentlich. Das
heißt, dass jeder Besucher der Seite alle Inhalte sehen kann und das
jeder angemeldete Nutzer Inhalte beitragen kann. Die Grundeistellung ist
darüber hinaus so eingestellt, dass jeder Betreiber einer Gedenkseite
per E-Mail darüber informiert wird, wenn sich ein neuer Nutzer für diese
Gedenkseite registriert oder wenn auf der Gedenkseite ein neuer Beitrag
publiziert wird. Das gibt dem Betreiber der Gedenkseite die Möglichkeit
immer eine Übersicht über das Geschehen auf seiner Seite zu behalten.
Wünscht
ein Betreiber einer Gedenkseite einen selektierten Nutzerkreis kann die
Seiter jederzeit in den Status „Passwortgeschützt“ umgestellt werden.
Ab diesem Zeitpunkt kann der Betreiber selbst entscheiden, wem er das
Passwort mitteilt und wer somit Inhalte auf der Seite beitragen kann.
6.
Speichern von Daten
Bei jedem Seitenaufruf von Venitas-Webseiten
werden Zugriffsdaten in einer Protokolldatei gespeichert.
Die
Venitas GmbH speichert Log-Files und IP-Adressen über einen Zeitraum von
einem Monat nach Nutzung einer Venitas-Webseite. Dies geschieht, um
etwaigen Missbrauchsfällen vorzubeugen oder ihnen im Verdachtsfall
nachgehen zu können. Die Venitas GmbH behält sich vor, diese Daten im
Einzelfall an Ermittlungsbehörden weiter zu leiten. Diese Daten sollen
helfen die Identität des jeweiligen Nutzers zu ermitteln und somit
gezielt gegen Missbrauch vorgehen zu können.
Mit Ablauf der Frist von
einem Monat werden diese Daten gelöscht. Im konkreten
Strafverfolgungsfall verliert diese Frist ihre Gültigkeit.
Dies gilt
sowohl der Sicherheit aller Nutzer und Betreiber von Gedenkseiten, als
auch dem reibungslosen Ablauf aller Dienste der Venitas GmbH. Diese
Daten werden ausschließlich im begründeten Verdachtsfall ausgewertet.
7.
Einsatz von Cookies
Cookies sind kleine Dateien die von
Venitas-Webseiten während der Dauer der Nutzung oder permanent auf dem
Rechner eines Nutzers abgelegt werden.
Während der Dauer der Nutzung
hinterlegen Venitas-Webseiten so genannte „Session Cookies“ mit der ein
Nutzer während der Dauer seines Besuches identifiziert werden kann.
Nach Beendigung des Besuches werden diese Session Cookies automatisch
gelöscht. Mit der Funktion „Mit diesem Computer automatisch einloggen“
kann der Nutzer Session Cookies dauerhaft speichern. Dadurch erfolgt
beim Aufrufen einer Venitas-Webseite ein automatischer Login.
Für die
Nutzung der Venitas-Webseiten müssen Session Cookies auf dem Rechner
des Nutzers zugelassen sein.
8. Datensicherheit
Alle
Nutzerdaten und alle Daten Dritter werden von der Venitas GmbH im Rahmen
der geltenden Datenschutzgesetze und nach technischen Möglichkeiten der
Venitas GmbH mit größtmöglicher Sorgfalt gespeichert. Jeder Betreiber
einer Gedenkseite ist selbst dafür verantwortlich, welche Informationen
er über sich oder den verstorbenen Dritten preis geben möchte. Gleiches
gilt für die Nutzer der Venitas-Webseiten.
Die Venitas GmbH kann
keine 100%ige Verfügbarkeit der Venitas-Webseiten garantieren.
Dauerhaftes Speichern von Inhalten über den verstorbenen Dritten einer
Gedenkseite dürfen daher nicht ausschließlich auf Venitas-Webseiten
erfolgen. Jeder Nutzer muss diese Daten unabhängig von Venitas-Webseiten
selbst sichern.
9. Übermittlung der Daten
Alle
Registrierungsdaten und Daten, die beim Bezahlverfahren übermittelt
werden, sind verschlüsselt. Die Venitas GmbH besitzt ein SSL Zertifikat
zur hybriden Datenverschlüsselung und zum bestmöglichen
Übertragungsschutz persönlicher Daten.
10. Kündigung und
Ablauf einer Gedenkseite.
Im Fall einer Kündigung oder nach Ende
der Laufzeit einer Gedenkseite werden alle persönlichen Daten sowie
sämtliche Inhalte, die in der Gedenkseite gesammelt wurden, irreversibel
gelöscht. Diese Löschung erfolgt innerhalb einer Frist von 14 Tagen
nach Ablauf der Mitgliedschaft oder Kündigung. Die Venitas GmbH behält
sich eine Archivierung der Daten für einen längeren Zeitraum nur im
Rahmen von Missbrauchs- und Strafermittlungsverfahren vor.
11.
Löschen und ändern von Daten.
Der Betreiber einer Gedenkseite
verfügt über umfassende Rechte, die es ihm ermöglichen Inhalte auf der
Gedenkseite zu löschen. Eigene Beiträge können nachträglich zu jedem
Zeitpunkt geändert oder gelöscht werden. Publiziert ein Nutzer Inhalte
auf einer Gedenkseite, kann der Nutzer diese Inhalte jederzeit ändern
oder löschen.
12. Volljährigkeit
Eine Partizipation an
den Venitas-Webseiten ist Nutzern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
gestattet. Alle Nutzer unter dem vollendeten 18. Lebensjahr dürfen
Inhalte sowie persönliche Daten nur in Rücksprache und unter Aufsicht
ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten publizieren.
13.
Änderungsvorbehalt
Die Venitas GmbH behält sich vor, die
Datenschutzbestimmungen jederzeit an geltendes Recht anzupassen. Soweit
nicht anders angegeben, gelten die Datenschutzbestimmungen für alle
Daten die sich im Besitz der Venitas GmbH befinden.
14. Abruf
der Datenschutzbestimmungen.
Die Datenschutzbestimmungen können
von jeder Venitas-Webseite unter dem Link „Datenschutz“ abgerufen
werden.