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Datenschutz


Datenschutzbestimmungen der Venitas GmbH

Für uns ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen, daher messen wir dem Datenschutz eine große Bedeutung bei. Erhebung, Nutzung und Verbreitung Ihrer Daten erfolgt natürlich unter Beachtung der bestehenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Datenschutzrichtlinien informieren Sie detailiert darüber, wie die Venitas GmbH Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und speichert.
Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Nutzung aller Venitas-Webseiten. Alle Webseiten die von der Venitas GmbH betrieben werden (Hauptseiten unter www.venitas.de sowie alle individuellen Gedenkseiten auf Unterdomains oder anderen von der Venitas GmbH betrieben Domains) werden nachfolgend zusammenfassend „Venitas-Webseiten“ genannt.

1. Personenbezogene Daten
Die Venitas GmbH erhebt im Rahmen der Registrierung als Nutzer oder als Betreiber einer Gedenkseite personenbezogene Daten und nutzt diese für die Durchführung der Dienste auf Venitas-Webseiten. Darunter fallen der Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse und Geburtstagsdaten.
Daten Dritter:
Beim Anlegen einer Gedenkseite speichert die Venitas GmbH zudem Daten eines verstorbenen Dritten. Darunter fallen Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Todesdatum sowie Geburtsort.

2. Veröffentlichung der Daten.
Auf den Venitas-Webseiten werden von allen Nutzern nur Vorname, Nachname, Benutzername sowie die E-Mail Adresse veröffentlicht.
Von den verstorbenen Dritten auf Gedenkseiten werden Vorname, Nachname, Geburtsort, Geburtstag und Todestag veröffentlicht.
Betreiber einer Gedenkseite haben allerdings die Möglichkeit für diese Seite einen Passwortschutz einzurichten. Damit ist die Seite öffentlich nicht mehr zugänglich. Öffentliche Seiten können sowohl von registrierten als auch von nicht registrierten Nutzern besucht werden.

3. Datenweitergabe
Personenbezogene Daten, die bei der Registrierung als Nutzer oder beim Anlegen einer Gedenkseite von der Venitas GmbH gespeichert werden, werden weder zu Werbezwecken oder sonstigen Zwecken an Dritte weiter gegeben. Eine Ausnahme davon bildet die Herausgabe der Daten aufgrund von Ermittlungs- und Strafverfolgungsverfahren.

4. Auffinden von Personen über interne Suche und externe Suchmaschinen.
Über die interne Suche auf Venitas-Webseiten werden alle Seiten gefunden. Passwortgeschütze Seiten werden zwar gefunden, können aber nur mittels eines Passworts geöffnet werden.
Über externe Suchmaschinen können ebenfalls alle Seiten gefunden werden. Für die passwortgeschützen Seiten gilt obiges.

5. Status der Gedenkseiten
Die Grundeinstellung beim Anlegen neuer Gedenkseite ist öffentlich. Das heißt, dass  jeder Besucher der Seite alle Inhalte sehen kann und das jeder angemeldete Nutzer Inhalte beitragen kann. Die Grundeistellung ist darüber hinaus so eingestellt, dass jeder Betreiber einer Gedenkseite per E-Mail darüber informiert wird, wenn sich ein neuer Nutzer für diese Gedenkseite registriert oder wenn auf der Gedenkseite ein neuer Beitrag publiziert wird. Das gibt dem Betreiber der Gedenkseite die Möglichkeit immer eine Übersicht über das Geschehen auf seiner Seite zu behalten.
Wünscht ein Betreiber einer Gedenkseite einen selektierten Nutzerkreis kann die Seiter jederzeit in den Status „Passwortgeschützt“ umgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt kann der Betreiber selbst entscheiden, wem er das Passwort mitteilt und wer somit Inhalte auf der Seite beitragen kann.

6. Speichern von Daten
Bei jedem Seitenaufruf von Venitas-Webseiten werden Zugriffsdaten in einer Protokolldatei gespeichert.
Die Venitas GmbH speichert Log-Files und IP-Adressen über einen Zeitraum von einem Monat nach Nutzung einer Venitas-Webseite. Dies geschieht, um etwaigen Missbrauchsfällen vorzubeugen oder ihnen im Verdachtsfall nachgehen zu können. Die Venitas GmbH behält sich vor, diese Daten im Einzelfall an Ermittlungsbehörden weiter zu leiten. Diese Daten sollen helfen die Identität des jeweiligen Nutzers zu ermitteln und somit gezielt gegen Missbrauch vorgehen zu können.
Mit Ablauf der Frist von einem Monat werden diese Daten gelöscht. Im konkreten Strafverfolgungsfall verliert diese Frist ihre Gültigkeit.
Dies gilt sowohl der Sicherheit aller Nutzer und Betreiber von Gedenkseiten, als auch  dem reibungslosen Ablauf aller Dienste der Venitas GmbH. Diese Daten werden ausschließlich im begründeten Verdachtsfall ausgewertet.

7. Einsatz von Cookies
Cookies sind kleine Dateien die von Venitas-Webseiten während der Dauer der Nutzung oder permanent auf dem Rechner eines Nutzers abgelegt werden.
Während der Dauer der Nutzung hinterlegen Venitas-Webseiten so genannte „Session Cookies“ mit der ein Nutzer während der Dauer seines Besuches identifiziert werden kann. Nach Beendigung des Besuches werden diese Session Cookies automatisch gelöscht. Mit der Funktion „Mit diesem Computer automatisch einloggen“ kann der Nutzer Session Cookies dauerhaft speichern. Dadurch erfolgt beim Aufrufen einer Venitas-Webseite ein automatischer Login.
Für die Nutzung der Venitas-Webseiten müssen Session Cookies auf dem Rechner des Nutzers zugelassen sein.

8. Datensicherheit
Alle Nutzerdaten und alle Daten Dritter werden von der Venitas GmbH im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und nach technischen Möglichkeiten der Venitas GmbH mit größtmöglicher Sorgfalt gespeichert. Jeder Betreiber einer Gedenkseite ist selbst dafür verantwortlich, welche Informationen er über sich oder den verstorbenen Dritten preis geben möchte. Gleiches gilt für die Nutzer der Venitas-Webseiten.
Die Venitas GmbH kann keine 100%ige Verfügbarkeit der Venitas-Webseiten garantieren. Dauerhaftes Speichern von Inhalten über den verstorbenen Dritten einer Gedenkseite dürfen daher nicht ausschließlich auf Venitas-Webseiten erfolgen. Jeder Nutzer muss diese Daten unabhängig von Venitas-Webseiten selbst sichern.

9. Übermittlung der Daten
Alle Registrierungsdaten und Daten, die beim Bezahlverfahren übermittelt werden, sind verschlüsselt. Die Venitas GmbH besitzt ein SSL Zertifikat zur hybriden Datenverschlüsselung und zum bestmöglichen Übertragungsschutz persönlicher Daten.

10. Kündigung und Ablauf einer Gedenkseite.
Im Fall einer Kündigung oder nach Ende der Laufzeit einer Gedenkseite werden alle persönlichen Daten sowie sämtliche Inhalte, die in der Gedenkseite gesammelt wurden, irreversibel gelöscht. Diese Löschung erfolgt innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ablauf der Mitgliedschaft oder Kündigung. Die Venitas GmbH behält sich eine Archivierung der Daten für einen längeren Zeitraum nur im Rahmen von Missbrauchs- und Strafermittlungsverfahren vor.

11. Löschen und ändern von Daten.
Der Betreiber einer Gedenkseite verfügt über umfassende Rechte, die es ihm ermöglichen Inhalte auf der Gedenkseite zu löschen. Eigene Beiträge können nachträglich zu jedem Zeitpunkt geändert oder gelöscht werden. Publiziert ein Nutzer Inhalte auf einer Gedenkseite, kann der Nutzer diese Inhalte jederzeit ändern oder löschen.

12. Volljährigkeit
Eine Partizipation an den Venitas-Webseiten ist Nutzern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gestattet. Alle Nutzer unter dem vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Inhalte sowie persönliche Daten nur in Rücksprache und unter Aufsicht ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten publizieren.

13. Änderungsvorbehalt
Die Venitas GmbH behält sich vor, die Datenschutzbestimmungen jederzeit an geltendes Recht anzupassen. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Datenschutzbestimmungen für alle Daten die sich im Besitz der Venitas GmbH befinden.

14. Abruf der Datenschutzbestimmungen.
Die Datenschutzbestimmungen können von jeder Venitas-Webseite unter dem Link „Datenschutz“ abgerufen werden.